Altstätten (Transkription Nr. 1204)
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- Altstätten, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)
Gegenwärtiger Zustand der reform. Schulen zu ALSTÄDTEN 1. SCHUL OBERE STADTSCHUL
| I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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| I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | ALTSTÄDTEN |
| I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | ist eine Stadt |
| I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | ein Theil der Gemeine, Kirchengemeine und Agentschaft, gleichen Nammens. |
| I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
| I.1.d | In welchem Distrikt? | im District Obern-Rheinthal. |
| I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | im Canton Sentis |
| I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Zu dieser Schule gehören alle reformirten Häuser in und vor der Stadt. Alle sind jnnerthalb des Umkreises einer Viertelstund. |
| I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
| I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
| I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
| I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Benachbarte Schulen sind auf eine Stunde im Umkreises |
| I.4.a | Ihre Namen. | |
| I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
| II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | So viel möglich werden de Kinder in KLASSEN eingetheilt |
| II. Unterricht. | ||
| II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn dieser Schule lernen die Kinder, Lesen, Schreiben, Singen, Rechnen, und memorisiren |
| II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schule wird durchs ganze Jahr gehalten, 4 Wochen Vacanz im Herbst ausgenommen. |
| II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Die Schulbücher sind: Lehrmeister, Zeügnuß, Testament, Psalter; {Geschriebenes.} Zu weilen {wird} auch {gelesen} aus den Fragen an Kinder, eine Einleitung in die Religion von der Ascetischen Gesellschaft in Zürich. Aus dem Catechismuß der gesunden Vernunft ||[Seite 2] Vernunft von ROCHOW; auch dessen Schulbuch und Kinderfreünd etc. etc. Das Rechnen wird gelehrt nach der Anleitung des F. Gotthilf Buße gemein verständlichen Rechenbuche. |
| II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschriften giebt der Schulmeister den Kindern von seiner eignen Hand, die nach dieser Handschrift sich formirt hat. |
| II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schule daurt Vormittag von 8 bis 11 Uhr. Nachmittags von 12 bis 4 Uhr |
| III. Personal-Verhältnisse. | ||
| III.11 | Schullehrer. | |
| III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Bisher wurde der Schulmeister von den Schulgenossen durchs heimliche Mehr erwählt; nachdem der Schulmeister vorher von E. E. Schulrath im Beyseyn des Pfarers geprüft und den Access zur Bewerbung um den Schuldienst erhalten hat |
| III.11.b | Wie heißt er? | Der gegenwärtige Schulmeister heißt Jacob Schläpfer |
| III.11.c | Wo ist er her? | ist von SCHWELLBRUNN gebürtig |
| III.11.d | Wie alt? | Alt 39 Jahr |
| III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Hat keine Familie |
| III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Jst seit 23 Jahren Schullehrer |
| III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | Hat sich von Jugend auf diesem Beruf gewiedmet, und stand als Schullehrer 3 Jahr zu Schwalbrunn, 4 Jahr in der Waldstadt, 10 Jahr in Herrisau und seit 6 Jahr auf hiesigen Posten. |
| III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Hat auch jezt keine andere Verichtungen als sich auf seine Lehrstunden vor zubereiten; doch wenn er Anlaß hätte, gäb er Stunden. Jst auch Vorsinger in der Kirche; und Zugleich verbunden das Sonntagmorgen und Abendgesang auf der Schulstube zu halten. |
| III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Schulkinder besuchen diese Schule |
| III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im Winter KNABEN 56 |
| III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | im Sommer Kinder 20 bis 40 mehr und weniger |
| IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
| IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
| IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | ||[Seite 3] Der hiesige Schulfond beträgt fl. 12500 — Reichswährung. Louis d'or à f. 11 |
| IV.13.b | Wie stark ist er? | |
| IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | Seine Einkünfte sind nebst den Zinsen. Vermächtniße von wohlhabenden Bürgern oder ihren Erben. |
| IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | Dieser Fond ist vom Kirchen und Armengut gänzlich getrennt. |
| IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | Schulgeld ist keines eingeführt |
| IV.15 | Schulhaus. | |
| IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | Das Schulhaus ist in gutem Stand, weder Neü noch baufällig, gehört den Schulgenoßen, und die reparationen werden aus dem Schulfond bezahlt |
| IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
| IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
| IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Das Schulhaus ist in gutem Stand, weder Neü noch baufällig, gehört den Schulgenoßen, und die reparationen werden aus dem Schulfond bezahlt |
| IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
| IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | A Das Einkommen des Schullehrers besteht an Geld in fl. 300. welche aus dem Schulfond bezahlt werden. |
| IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
| IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
| IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
| IV.16.B.c | Stiftungen? | |
| IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
| IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
| IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
| IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
| IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
| Bemerkungen | ||
| Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
| Unterschrift | ||
